Aufenthalt
Spanische Aufenthaltsvisa nach dem Golden Visa
Nach dem Ende des spanischen Golden Visa am 3. April 2025: Non-Lucrative-, Digital-Nomad-, Entrepreneur- und HQP-Visa für Immobilienkäufer in Spanien — Leitfaden 2026.
18. April 2026

Am 3. April 2025 beendete Spanien das Golden-Visa-Programm — die Investorenroute, die Käufern seit 2013 spanischen Aufenthalt im Austausch gegen einen Immobilienkauf von €500.000 ermöglichte. Der spanische Kongress stimmte dem Ende zu und verwies auf Wohnungsmarkt-Bedenken. Aber Aufenthalt in Spanien ist weiterhin zugänglich — über andere, oft besser passende Wege, je nachdem, ob Sie hier leben, arbeiten oder in Rente gehen wollen. Dieser Leitfaden behandelt die vier aktiven Optionen 2026, was sie kosten und erfordern, und was mit bestehenden Golden-Visa-Inhabern geschah.
Was sich im April 2025 wirklich geändert hat
Die immobilienbasierte Golden-Visa-Route (Ley 14/2013) wurde am 3. April 2025 offiziell aufgehoben, nachdem der spanische Kongress die Änderung Anfang 2025 verabschiedet hatte. Seitdem können keine neuen Golden-Visa-Anträge auf Basis einer Immobilieninvestition von €500.000 eingereicht werden.
Die übrigen Golden-Visa-Investitionswege — Staatsanleihen, Anteile an spanischen Unternehmen und Geschäftsinvestitionen — waren bereits zurückgefahren worden und wurden in die Aufhebung einbezogen. Das gesamte investorenbasierte Aufenthaltssystem ist verschwunden.
Was mit bestehenden Golden-Visa-Inhabern geschah
Vor dem 3. April 2025 eingereichte Anträge werden nach den alten Regeln bearbeitet, und bestehende Visumsinhaber können ihre Aufenthaltstitel verlängern, solange sie die ursprünglichen Bedingungen weiter erfüllen (Immobilie gehalten, sauberes Führungszeugnis, Krankenversicherung usw.).
Wenn Sie bereits ein Golden Visa haben: ändert sich sofort nichts. Sie behalten den Aufenthalt, können im üblichen 2-/5-Jahres-Zyklus verlängern und nach 5 Jahren in den langfristigen Aufenthalt überführen. Die Änderung betrifft nur Neuantragsteller.
Option 1: Non-Lucrative Visa (Ruhestand / passives Einkommen)
Das Non-Lucrative Visa (NLV) ist nun die Standardroute für Käufer, die in Spanien leben möchten, ohne zu arbeiten. Es erfordert den Nachweis passiven Einkommens von etwa €30.000 pro Jahr für einen Alleinantragsteller (400 % des IPREM) plus ~€7.500 für jeden Angehörigen.
Was als passives Einkommen zählt: Renten, Mieteinkünfte aus Immobilien, Dividenden, Kapitalerträge, Sparzinsen. Was nicht: spanisches Arbeitseinkommen (das Visum verbietet ausdrücklich Arbeit in Spanien für einen spanischen Arbeitgeber).
Standardgültigkeit: 1 Jahr Erstgenehmigung, verlängerbar um 2 Jahre, dann weitere 2 Jahre, danach Anspruch auf langfristigen Aufenthalt. Nach 10 Jahren legalem Aufenthalt können Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen (oder 2 Jahre für Bürger iberoamerikanischer Länder).
Option 2: Digital Nomad Visa (Remote-Arbeitende)
Das Digital Nomad Visa (DNV) wurde 2023 eingeführt und war die am schnellsten wachsende Route, lange bevor das Golden Visa endete. Es richtet sich an Remote-Angestellte und Freelancer, deren Einkommen von außerhalb Spaniens stammt.
Voraussetzungen: Nachweis von Remote-Anstellung oder Freelance-Verträgen mit nicht-spanischen Auftraggebern; Mindestmonatseinkommen von etwa €2.760 (200 % des spanischen Mindestlohns 2026); weniger als 20 % des Einkommens aus spanischen Quellen; mindestens 3 Monate Beschäftigungsverlauf beim aktuellen Arbeitgeber; Hochschulabschluss ODER 3+ Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet.
Wichtiger Steuervorteil: DNV-Inhaber können sich für das Beckham-Gesetz entscheiden und zahlen 24 % pauschal auf die ersten €600.000 spanisches Einkommen für bis zu 6 Jahre. Spürbar niedriger als die 45–47 % Spitzensteuersatz nach Standard-Steueransässigkeit.
Gültigkeit: 1 Jahr Erstgenehmigung, verlängerbar in 2-Jahres-Schritten, führt nach 5 Jahren zu langfristigem Aufenthalt.
Option 3: Entrepreneur Visa (Unternehmensgründer)
Das Entrepreneur Visa (Autorización de Residencia para Emprendedores) richtet sich an Käufer, die ein spanisches Unternehmen gründen oder in eines investieren wollen. Der Antrag läuft über die spanische Generaldirektion für internationalen Handel und Investitionen (DGCOMINVER), die den Businessplan auf die Kriterien "innovativ und von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse" prüft.
Es gibt keinen festen Mindestinvestitionsbetrag — die Hürde ist die Qualität des Businessplans und sein erwarteter wirtschaftlicher Beitrag (Arbeitsplätze, Innovation, Sektor). Die Genehmigung ist ermessensabhängiger als die einkommensbasierte Non-Lucrative-Route.
Option 4: Highly-Qualified Professional Visa
Für Käufer, die nach Spanien ziehen, um eine Führungs- oder Spezialrolle bei einem spanischen Arbeitgeber zu übernehmen (multinationale Tochter, Forschungsinstitut, Tech-Unternehmen), bietet die Highly-Qualified Professional (HQP)-Route schnelle Aufenthaltsbearbeitung mit einem Einzelantrag.
Voraussetzungen: unterzeichneter spanischer Arbeitsvertrag mit qualifizierendem Arbeitgeber, Mindestgehalt typischerweise über €40.000 für Führungsrollen (je nach Sektor und Region), Hochschulabschluss oder gleichwertiger beruflicher Status.
Wenn Sie nur Immobilien kaufen und 90 Tage pro Jahr besuchen wollen?
Sie brauchen gar kein Visum. Immobilieneigentum in Spanien ist vom Aufenthalt getrennt. Nicht-EU-Käufer können frei kaufen ohne Aufenthaltsstatus. Unter der Schengen-90/180-Regel können Sie bis zu 90 Tage in jeder gleitenden 180-Tage-Periode in Spanien (und im Schengenraum) als Besucher verbringen.
Für viele Käufer in Rente oder Halbruhestand funktioniert das Muster "90 Tage besuchen, Haus besitzen, vermieten wenn weg" perfekt und vermeidet steuerliche Ansässigkeit in Spanien. Steueransässigkeit greift ab 183 Tagen pro Kalenderjahr, also überschreiten Sie diese Linie nie, wenn Sie unter 90-Tage-Besuchsfenstern bleiben.
Häufig gestellt
Kann ich noch spanischen Aufenthalt durch den Kauf einer Immobilie für €500.000 erhalten?
Nein. Die immobilienbasierte Golden-Visa-Route endete am 3. April 2025. Immobilienbesitz kann einen Antrag für eine andere Visumsart unterstützen (z. B. das Non-Lucrative Visa verlangt Nachweis spanischer Unterkunft), gewährt aber selbst keinen Aufenthalt mehr.
Was passiert mit meinem Golden Visa, wenn ich bereits eines habe?
Nichts. Sie behalten den Aufenthalt, können im üblichen Zyklus verlängern und nach 5 Jahren in den langfristigen Aufenthalt wechseln. Die Aufhebung betrifft nur Neuantragsteller, nicht bestehende Visumsinhaber.
Welches Visum ist am einfachsten für einen Käufer im Ruhestand mit Rentenbezug?
Das Non-Lucrative Visa. Wenn Ihr passives Einkommen (Renten, Mieteinkünfte, Kapitalerträge) etwa €30.000/Jahr für einen Alleinantragsteller plus ~€7.500 je Angehörigem erreicht, ist das NLV genau für dieses Profil konzipiert. Spanischer Immobilienbesitz hilft, die Unterkunftsanforderung zu erfüllen.
Welches Visum eignet sich am besten für Remote-Arbeitende?
Das Digital Nomad Visa, insbesondere wegen der Beckham-Gesetz-Option, die die Einkommensteuer auf 24 % auf die ersten €600.000 spanisches Einkommen begrenzt. Es erfordert Remote-Anstellung oder Freelance-Verträge überwiegend außerhalb Spaniens, mit Monatseinkommen über etwa €2.760.
Brauche ich überhaupt ein Visum, um nur ein Ferienhaus in Spanien zu besitzen?
Nein. Immobilieneigentum und Aufenthalt sind getrennt. Nicht-EU-Käufer können spanische Immobilien frei besitzen und bis zu 90 Tage in 180 Tagen nach Schengen-Regeln besuchen, ohne Visum.